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Zeitarbeit ist in den vergangenen Jahren immer populärer geworden - und das mit gutem Grund.
Zum einen sind viele Zeitarbeits-Unternehmen wie laborage ganz normale Arbeitgeber. Zum anderen ergibt sich häufig die Möglichkeit, dass der Zeitarbeiter sich während des Einsatzes so bewährt, dass der Auftraggeber ihn/sie ganz übernehmen möchte.
Es ist möglich, die Einsatzdauer bei einem Unternehmen variierend und flexibel zu gestalten. Vielfältige berufliche Erfahrungen und wichtige Kontakte können Sie auf diese Weise sammeln.
Während dieser Zeit sind Sie bei uns angestellt. Wir übernehmen sämtliche Arbeitgeberpflichten, also Vergütung, Versicherung, Urlaubsansprüche und Ähnliches.
Auch Abiturienten / Studierende schließen mit uns gerne unbefristete Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsverträge ab, in erster Linie um das Studium zu finanzieren. Zeitarbeit gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit, sich während der Berufsorientierung in möglichst vielen Bereichen umzusehen.
Langzeitarbeitslose profitieren besonders von der Zeitarbeit. Durch die Koppelung verschiedener Arbeitseinsätze bieten wir Ihnen ein festes Beschäftigungsverhältnis mit der zusätzlichen Chance, vom Einsatz-Unternehmen übernommen zu werden.
Berufseinsteiger und -wiedereinsteiger, Hochschulabsolventen oder Arbeitnehmer, die flexible Arbeitsplätze schätzen, finden bei uns einen Job.
Ganz gleich, ob mit oder ohne Ausbildung, ob Facharbeiter, Ingenieur, Büro-Assistentin, Kaufmann, Krankenpfleger oder aus einem anderen Beruf - unser Angebot steht jedem offen.
Auch Alleinerziehenden, die besonders auf flexible Arbeitszeiten angewiesen sind, bieten wir eine echte Chance.
Wir sind ein persönlich geführtes Personal-Dienstleistungsunternehmen und verfügen über langjährige Erfahrungen in der Personalbeschaffung für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.
Dieses Know-How garantiert unseren Bewerbern und unseren Kunden eine praxisbezogene, kompetente Beratung und Vermittlung in den Bereichen Zeitarbeit, Personalvermittlung und Outsourcing.
Unser Angebot für Sie
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Unbefristetes Angestellten- und Arbeitsverhältnis
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Volle soziale Absicherung
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Voll- und/oder Teilzeitbeschäftigung
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Tarifliche, oft übertarifliche Entlohnung nach Branchenvertrag BZA/DGB
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Einstellung nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, wie Lohnfortzahlung, Urlaub, Mutterschutz und Schwerbehinderung
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Passgenaue Auswahl des gewünschten Arbeitsplatzes
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Hohes Entwicklungspotenzial durch vielschichtige Berufserfahrung
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Steigerung des eigenen "Marktwertes"
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Kontinuierliche Betreuung
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Hohes Maß an Arbeitssicherheit durch regelmäßige Arbeitsplatz- und Unfallanalysen
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Sicherheit eines solventen Unternehmens
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Flexible, kurze Entscheidungswege
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Mögliche Festanstellung/Übernahme durch den Kunden
Sie als Mitarbeiter stehen im Mittelpunkt eines Unternehmens.
Darum kümmern wir uns um Sie. In persönlichen Gesprächen, mit Rat und Tat, bei großen und kleinen Problemen.
Damit Sie sich bei unseren Auftraggebern schnell und gut einarbeiten, werden neue Einsätze im Voraus detailliert besprochen. Natürlich schauen wir regelmäßig nach Ihnen.
Denn wir wollen, dass Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen!
Wir sind Mitglied im BAP und wenden die Tarifverträge des BZA/DGB an.
Das bedeutet für Sie
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Regelung aller wesentlichen Arbeitsbedingungen von Kündigungsschutz und Urlaub bis zu Zuschlagsregelungen
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Grundsätzlich erhalten Sie ein regelmäßiges Monatsgehalt
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Fixes neunstufiges Entgeltsystem, das weitere Differenzierungsmöglichkeiten durch Erfahrungszuschläge vorsieht
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Die Eingruppierung erfolgt ausschließlich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach der Ausbildung oder Qualifikation
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Die Höhe der Vergütung richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen des Entgelttarifvertrages BZA
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Die individuelle vertragliche Arbeitszeit beträgt 151 bis 173 Stunden pro Monat - je nach den Bedürfnissen des Einsatzbetriebes
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Ein flexibles Jahres-Arbeitszeitkonto ermöglicht eine optimale Ausrichtung des Arbeitszeit-Volumens an die Auftragslage des Einsatzbetriebes und an Ihre Wünsche
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Der Jahresurlaub beträgt 24 Arbeitstage und mehr
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Ab dem 2. Beschäftigungsjahr erhalten Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Zeitarbeit ist in Deutschland per Gesetz umfassend geregelt.
Zeitarbeitsunternehmen unterliegen einer grundsätzlichen Erlaubnispflicht und regelmäßigen Kontrollen durch die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit.
Es gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), welches den Arbeitnehmerschutz ganz klar in den Vordergrund stellt.
So genießen Mitarbeiter in der Zeitarbeit die gleichen Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen wie andere Arbeitnehmer auch.
Im Einzelnen sind das:
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Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
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Bezahlter Urlaub
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Das Allgemeine Arbeitsrecht
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Das Kündigungsschutzgesetz
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Das Entgeltfortzahlungsgesetz
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Das Mutterschutzgesetz u.a.
Die Themen "Gesundheitsvorsorge" und "Arbeitssicherheit" sind uns besonders wichtig:
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Wir ermitteln das Gefährdungspotenzial des jeweiligen Arbeitsplatzes
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Vor ihrem Einsatz erhalten Sie eine genaue Einweisung in die geltenden Unfallverhütungsbestimmungen
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Speziell erforderliche Arbeitskleidung und die eventuelle Schutzausrüstung erhalten Sie von uns
Unsere Mitarbeiter werden übrigens nach den Tarifverträgen eingestellt, die der BZA mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) abgeschlossen hat.
Arbeitnehmer genießen bei uns daher den vollen Arbeitnehmerschutz!
Alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsverhältnisses werden im Arbeitsvertrag festgehalten.
Also:
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Der Tarifvertrag des BZA
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Beginn und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
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Die Art der zu leistenden Tätigkeit (Beschreibung / Charakterisierung)
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Die Höhe der Vergütung, etwaige Zuschläge, freiwillige Zusatzleistungen
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Leistungen bei Urlaub und Krankheit
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Die Arbeitszeit
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(Gibt es bestimmte Ausschlusszeiten?)
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Das Einsatzgebiet
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(Sind entfernungsmäßige / örtliche Beschränkungen gewünscht?)
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Die Zahl der Urlaubstage
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(24 bis 30 Arbeitstage, je nach Alter und Betriebszugehörigkeit - gemäß Tarifvertrag BZA)
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Die maßgeblichen Kündigungsfristen
Außerdem erhalten Sie von uns ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit, das Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Zeitarbeitnehmer informiert.
Bei laborage gilt: Vertrag ist Vertrag !
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